STADTMUSEUM WIL
Alte Stadtmetzge, um 1834 abgebrochen
ernähren Besonders wichtige Gewerbe und Handwerke waren und sind diejenigen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherstellen. Bäcker, Metzger und Wirte sind denn auch die am häufigsten in den Quellen vorkommenden Wiler Gewerbe. Aelteste Stellen zu den Bäckern finden sich in der Stadtsatzung von 1427. Sie verbot den Pfistern, vor Mitternacht Feuer in den Backofen zu legen und gebot, beim Anfeuern einen erwachsenen Menschen vor dem Ofen zu haben. In den Metzgerordnungen finden sich aufschlussreiche Stellen. So erlaubte die Vorschrift von 1540 das Schlachten eines schweren Ochsen oder zweier leichterer Stücke Vieh jeweils am Samstag. Das bis Dienstag nicht verkaufte Fleisch musste eingesalzen und selbst verbraucht werden, soweit die Fleischschau den Verkauf nicht mehr freigab. Dann aber hatte der Metzger still zu stehen, bis seine Berufskollegen ihr Fleisch ebenfalls verkauft hatten. Im Winter war dies kein Problem, doch im Sommer war die Konservierung, trotz Versuchen, die Keller mit Eis aus den Stadtweihern zu kühlen, äusserst schwierig. Den Metzgern stand innerhalb des Schneckentores, dort wo heute der Bärenbrunnen steht, die "Stadtmetzg" zur Verfügung, wo sie auf den gemieteten Metzgibänken ihr Handwerk ausüben konnten. .