STADTMUSEUM WIL
ernähren
Besonders wichtige Gewerbe und Handwerke waren und sind
diejenigen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
sicherstellen. Bäcker, Metzger und Wirte sind denn auch die am
häufigsten in den Quellen vorkommenden Wiler Gewerbe. Aelteste
Stellen zu den Bäckern finden sich in der Stadtsatzung von 1427.
Sie verbot den Pfistern, vor Mitternacht Feuer in den Backofen zu
legen und gebot, beim Anfeuern einen erwachsenen Menschen vor
dem Ofen zu haben.
In den Metzgerordnungen finden sich aufschlussreiche Stellen. So
erlaubte die Vorschrift von 1540 das Schlachten eines schweren
Ochsen oder zweier leichterer Stücke Vieh jeweils am Samstag.
Das bis Dienstag nicht verkaufte Fleisch musste eingesalzen und
selbst verbraucht werden, soweit die Fleischschau den Verkauf
nicht mehr freigab. Dann aber hatte der Metzger still zu stehen, bis
seine Berufskollegen ihr Fleisch ebenfalls verkauft hatten. Im
Winter war dies kein Problem, doch im Sommer war die
Konservierung, trotz Versuchen, die Keller mit Eis aus den
Stadtweihern zu kühlen, äusserst schwierig. Den Metzgern stand
innerhalb des Schneckentores, dort wo heute der Bärenbrunnen
steht, die "Stadtmetzg" zur Verfügung, wo sie auf den gemieteten
Metzgibänken ihr Handwerk ausüben konnten.
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